von Alexander Tettinek (Marke: „Stühof Walnüsse“)
gültig ab 06.03.2023
Adresse: Großgarten 18, 2165 Stützenhofen
Tel.: 0650 / 71 94 723
E-Mail: nuesse@stuehof.at
UID-Nr.: ATU78074003
1.1. Für alle Geschäfte und Lieferungen der Alexander Tettinek (Marke: „Stühof Walnüsse“), im Folgenden Verkäufer genannt, gelten ausschließlich die nachfolgend genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen, im Folgenden „AVB“ genannt.
1.2. Änderungen oder allfällige Nebenabreden dieser Bedingungen sowie das Abgehen vom Schriftformerforderniss müssen schriftlich vereinbart werden.
1.3. Diese AVB gelten bis zur Bekanntmachung neuer AVB durch den Verkäufer.
1.4. Soweit in diesen AVB auf die Preisliste Bezug genommen wird, ist die am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preisliste des Verkäufers gemeint. Dies Preisliste wird in den Geschäftsräumlichkeiten des Verkäufers zur Verfügung gestellt.
2.1. Die Preise bestimmen sich nach der aktuell gültigen Preisliste. Die Umsatzsteuer ist in diesen Preisen enthalten und gesondert ausgewiesen.
2.2. Die Lieferung erfolgt im Namen und auf Rechnung des Kunden.
2.3. Der Verkäufer liefert nur innerhalb Österreichs.
3.1. Forderungen des Verkäufers gegenüber seinen Kunden sind sofort nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Bezahlung fällig, außer es wurde ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart.
3.2. Übernimmt der Kunde die Ware nicht vereinbarungsgemäß, ist der Verkäufer nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware bei sich einzulagern, wofür sie eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen kann, oder auf Kosten und Gefahr des Käufers bei einem befugten Gewerbsmann einzulagern.
3.3. Der Verzug durch den Kunden berechtigt den Verkäufer,
3.3.1. nach iseiner Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen iHv 4 % p.a. zu verrechnen.
3.3.2. Mahn- sowie Inkassokosten, soweit diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, in Rechnung zu stellen.
3.3.3. bei Zahlungsverzug des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
4.1. Die Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum des Verkäufers. Der Kunde trägt ab der Annahme der Ware das gesamte Risiko für die Vorbehaltsware.
4.2. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu verwerten. Sollte eine Pfändung der Ware durch Dritte erfolgen, ist der Verkäufer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.
4.3. Sollte der Kunde dennoch die Ware weiterveräußert haben, tritt er im Voraus sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur Zahlung sämtlicher Forderungen an den Verkäufer ab.
5.1. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlich normierten Bestimmungen.
5.2. Im Falle einer mangelhaften Lieferung erhält der Kunde nach Wahl des Verkäufers eine Ersatzlieferung oder eine Gutschrift in Höhe des in Rechnung gestellten Kaufpreises.
5.3. Der Verkäufer haftet nur für vorsätzliche oder groß fahrlässig verursachte Schäden, soweit in diesen AVB oder dem zwingenden Recht nicht etwas anderes bestimmt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.
6.1. Im Falle höherer Gewalt und anderer unverschuldeter Ereignisse, wie z.B. Kriege Betriebsstörungen und amtliche Verfügungen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtungen, solange und soweit solche Hindernisse bestehen.
7.1. Der Verkäufer darf sich für ihre Lieferverpflichtungen auch Dritter bedienen, ohne dass dadurch die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Verkäufer berührt werden.
8.1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden unterliegen österreichischem Recht. Die Anwendung des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.
8.2. Liegt kein Verbrauchergeschäft vor, ist zur Entscheidung aller aus dem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz des Verkäufers sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
© 2024 Stühof | Hey… das ist EINSigartig
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